

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen:
Dem Kunden, einer juristischen Person, wie im Schulungsangebot angegeben,
KEYFIRST SAS, NAF-Code: 4624Z, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 326 603 545 00012, mit Sitz in der Zone Industrielle, 24 Avenue des Allobroges – 26100 Romans-sur-Isère, vertreten durch Herrn Sébastien DOUCET, Generaldirektor.
KEYFIRST SAS ist auf technische Schulungen im Bereich der Schlüsselreproduktion, automobilen Programmierung und elektronischen Fahrzeugdiagnose spezialisiert. Das Unternehmen ist als Schulungsanbieter bei der DREETS unter der Nummer 84260406926 registriert und besitzt die Qualiopi-Zertifizierung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen.
Inhalte, Dauer, Preise, Termine, Teilnahmevoraussetzungen und Modalitäten der angebotenen Schulungen sind auf der offiziellen Website www.keyfirst.eu und im Vertriebsmaterial von KEYFIRST SAS einsehbar.
Die Teilnehmerzahl pro Schulung ist begrenzt, um optimale Lernbedingungen zu gewährleisten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der Kunde stellt eine schriftliche Schulungsanfrage mit Angabe von Firmenname, Kontaktdaten, Schulungstiteln, Terminen und Namen der Teilnehmer.
Nach Eingang sendet KEYFIRST SAS ein Angebot samt AGB.
Der Auftrag gilt als verbindlich bei Eingang von:
Privatkunden: unterzeichneter Kostenvoranschlag und Schulungsvertrag sowie vollständige Zahlung inklusive MwSt.
Öffentlichen Einrichtungen: unterzeichneter Schulungsvertrag und Bestellformular.
Die Übersendung dieser Dokumente garantiert keine automatische Platzreservierung; diese hängt von der Verfügbarkeit ab.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die angemeldeten Teilnehmer die im Schulungsprogramm genannten Voraussetzungen erfüllen. KEYFIRST SAS haftet nicht für eine fehlende Eignung des Teilnehmers.
A. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der geltenden MwSt. Im Preis enthalten ist die Schulung sowie, sofern nicht anders angegeben, das Mittagessen. Reise- und Übernachtungskosten trägt der Kunde.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende ohne Skonto fällig.
B. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Bedingungen:
Verzugszinsen in dreifacher gesetzlicher Höhe,
Eine pauschale Mahngebühr von 40 € sowie ggf. Ersatz weiterer nachgewiesener Kosten.
C. Finanzierung durch OPCO
Bleibt eine Finanzierung durch den OPCO bis spätestens am Vortag der Schulung aus, bleibt der Kunde zahlungspflichtig. Eine Ablehnung oder Teilübernahme gilt nicht als Rücktrittsgrund.
KEYFIRST SAS führt Schulungen gemäß den geltenden Qualitätsstandards durch. Die Trainer sind qualifiziert und werden regelmäßig weitergebildet.
Der Kunde und die Teilnehmer verpflichten sich, die am Schulungsort geltende Hausordnung einzuhalten. Abwesenheiten oder Verspätungen berechtigen nicht zur Rückerstattung.
A. Offene (interne) Schulungen
Stornierung ist bis 15 Kalendertage vor der Schulung kostenlos möglich. Danach sind 50 % der Schulungskosten fällig. Bei unangekündigtem Fernbleiben ist der Gesamtbetrag zu zahlen.
B. Firmenschulungen (inhouse)
Mehr als 30 Tage vorher: nur angefallene Kosten werden in Rechnung gestellt.
Zwischen 29 und 15 Tagen: 50 % der Kosten plus bereits entstandene Auslagen.
Weniger als 15 Tage: 100 % der Schulungskosten.
C. Verschiebung
Eine Verschiebung ist bis spätestens 2 Tage vor Schulungsbeginn möglich, sofern beide Parteien zustimmen und die ursprünglichen Bedingungen (Teilnehmerzahl, Inhalte) beibehalten werden.
Bei unzureichender Teilnehmerzahl kann die Schulung abgesagt oder verschoben werden. Der Kunde wird spätestens eine Woche vorher informiert. Es entstehen keine Kosten, bereits gezahlte Beträge werden im Falle einer endgültigen Absage vollständig erstattet.
Die Schulungsunterlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung außerhalb des rein persönlichen Gebrauchs ist untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis zu 12 Monate nach der letzten Dienstleistung keinen Mitarbeiter oder Auftragnehmer von KEYFIRST SAS direkt oder indirekt abzuwerben oder einzustellen.
KEYFIRST SAS verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
MMA – Mutuelles du Mans Assurances – Versicherungsschein-Nr.: 145422432
Die Haftung von KEYFIRST SAS beschränkt sich auf nachgewiesene direkte Schäden. Sie übersteigt in keinem Fall das Fünffache des Auftragswerts. Indirekte Schäden sind ausgeschlossen.
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen infolge höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches.
Der Vertrag darf ohne schriftliche Zustimmung von KEYFIRST SAS weder entgeltlich noch unentgeltlich übertragen werden.
KEYFIRST SAS ist berechtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer zu erbringen, bleibt jedoch vollumfänglich verantwortlich.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung der Artikel 1221 und 1222 des französischen Zivilgesetzbuches.
Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht.
Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz von KEYFIRST SAS zuständig.
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