Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B
KEYFIRST – Stand: [heutiges Datum]
1. Geltungsbereich, Kunde, Nutzerkonto
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend gemeinsam „Produkte“) der KEYFIRST an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen; ein Widerrufsrecht besteht nicht.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, KEYFIRST stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Abreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
1.3 Der Produktkatalog ist online abrufbar (z. B. www.keyfirst.eu). Vor der ersten Bestellung ist die Anlage eines KEYFIRST-Nutzerkontos erforderlich. Der Kunde versichert, das Nutzerkonto ausschließlich zu beruflichen/geschäftlichen Zwecken zu verwenden und richtige, vollständige Angaben zu machen. Er hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und jeden unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei Pflichtverletzungen ist KEYFIRST zur Sperrung berechtigt.
2. Vertragsschluss, Angebote
2.1 Online-Bestellungen erfolgen über das Bestellformular. Bei überschrittenen Schwellenwerten oder besonderen Parametern (z. B. Gewicht/Volumen) kann die Erstellung eines Angebots erforderlich sein.
2.2 Die Präsentation von Produkten ist unverbindlich. Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot zum Vertragsschluss (§ 145 BGB). Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Lieferung zustande. Bei Angebotsanforderungen gilt: Der Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme (Gegenzeichnung) des Angebots zustande.
2.3 KEYFIRST kann Bestellungen ablehnen, insbesondere bei atypischen Mengen, Zahlungsverzug, offenkundigen Preisirrtümern oder unzureichenden Informationen.
3. Preise, Steuern, Versandkosten
3.1 Preise verstehen sich in EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zzgl. Versand-/Verpackungskosten, die im Checkout, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen werden.
3.2 Es gelten die am Bestelltag gültigen Preise bzw. die im Angebot genannten Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
3.3 Vereinbarte Bonus-/Rabattmodelle beziehen sich – soweit nicht anders vereinbart – auf den tatsächlich vereinnahmten Nettoumsatz im Referenzzeitraum.
4. Lieferung, Gefahrübergang, Annahme
4.1 Lieferfristen/-termine gelten – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – als unverbindlich. Lieferung erfolgt werktags per Standard- oder Expressdienst.
4.2 Gefahrübergang im B2B-Versendungskauf: Mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung auf den Kunden über (§ 447 BGB). Holt der Kunde die Ware bei KEYFIRST ab, geht die Gefahr mit Bereitstellung über.
4.3 Der Kunde hat eine ordnungsgemäße Entladung auf ebenerdigen, überdachten Flächen sicherzustellen. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.
4.4 Lieferverzug berechtigt den Kunden nur bei Nachfristsetzung und fruchtlosem Ablauf zum Rücktritt, soweit die Verzögerung von KEYFIRST zu vertreten ist. Vertragsstrafen/Pauschalpenalen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden individuell und schriftlich vereinbart.
5. Untersuchungs- und Rügepflicht (B2B)
5.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Transportschäden, Fehlmengen unverzüglich, spätestens binnen 3 Kalendertagen, gegenüber KEYFIRST und – bei Transportschäden – gegenüber dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen (§§ 377 ff. HGB). Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen.
5.2 Bei Verletzung der Untersuchungs-/Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt; Mängelrechte sind insoweit ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis im Voraus fällig (Vorkasse, Karte, Überweisung, PayPal, behördlicher Zahlungsschein u. ä.). Zahlung gilt mit Wertstellung auf dem Konto von KEYFIRST als erfolgt.
6.2 Skonto/Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Kreditrahmen/ Zahlungsziele (z. B. 30 Tage netto) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und positiver Bonitätsprüfung; KEYFIRST kann bei Bonitätsverschlechterung Vorauszahlung/Sicherheiten verlangen.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen: Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte) sowie 40 € Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB). Ferner kann KEYFIRST Lieferungen aussetzen, Aufträge stornieren und sämtliche offenen Forderungen fällig stellen.
6.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind; Zurückbehaltung zudem nur aus demselben Vertragsverhältnis (§ 273 BGB).
7. Produkte, Verfügbarkeit, Produktänderungen
7.1 Produktabbildungen sind symbolisch und nicht verbindlich. Technische Änderungen/Sortimentsanpassungen bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten.
7.2 Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. KEYFIRST haftet nicht für Nichtverfügbarkeit.
7.3 Der Kunde ist verantwortlich zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen entspricht (professionelle vs. nicht-professionelle Nutzung). Fehlkäufe begründen keine Mängelrechte.
7.4 Export: Der Kunde ist für rechtliche/technische Konformität im Bestimmungsland verantwortlich.
8. Gesetzliche Mängelrechte, Gewährleistung, Rückruf
8.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 434 ff. BGB) mit folgenden B2B-Spezifika: KEYFIRST leistet vorrangig Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von KEYFIRST). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – zurücktreten.
8.2 Haftungsbegrenzung: Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht (i) vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, (ii) Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, (iii) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder (iv) Ansprüche nach ProdHaftG vorliegen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Verjährung: Mängelansprüche verjähren bei neuen Waren in 12 Monaten ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB), es sei denn, es gilt zwingend eine längere Frist (z. B. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), arglistiges Verschweigen oder Garantien. Für gebrauchte Waren kann die Gewährleistung im B2B-Geschäft ausgeschlossen oder angemessen verkürzt werden.
8.4 Rückruf/Behördliche Anordnungen: Der Kunde unterstützt KEYFIRST bei erforderlichen Rückruf-/Rücknahme- oder Sicherheitsmaßnahmen und informiert seine Abnehmer entsprechend.
9. Eigentumsvorbehalt (verlängerter/erweiterter EV)
9.1 KEYFIRST behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (§ 449 BGB).
9.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ermächtigt. Er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts (einschl. USt) sicherungshalber an KEYFIRST ab (verlängerter EV). KEYFIRST nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zum Einzug ermächtigt, solange er nicht in Verzug gerät oder die Einzugsermächtigung widerrufen wird.
9.3 Verpfändungen/Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde auf das Eigentum von KEYFIRST hinzuweisen und KEYFIRST unverzüglich zu informieren.
9.4 Bei Zahlungsverzug darf KEYFIRST Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen; das Rücktrittsrecht bleibt unberührt.
10. Schutzrechte, Präsentation, Markenhinweise
10.1 Alle Kennzeichen- und Schutzrechte (Marken, Designs, Urheberrechte, Produktbilder, Texte) verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Durch den Verkauf erfolgt keine Übertragung/Lizenz an IP-Rechten.
10.2 Wiederverkäufer haben Originalverpackung/-präsentation einzuhalten und jede herabsetzende, irreführende oder rechtsverletzende Nutzung zu unterlassen.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energie-/Materialknappheit, Störungen von Transport/Netzen) befreien die Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 1 Monat, sind beide Parteien berechtigt, sich von den betroffenen Verträgen zu lösen.
12. Vertraulichkeit
Geschäftliche Informationen beider Parteien sind vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Ausnahmen gelten für öffentlich bekannte oder rechtmäßig erlangte Informationen sowie gesetzliche Offenlegungspflichten.
13. Nutzung der Website, Verfügbarkeit
Website-Wartungen/-Updates können zu Zugriffs-/Funktionsunterbrechungen führen. Der Kunde kennt die technischen Risiken des Internets; KEYFIRST haftet nicht für zeitweilige Nichtverfügbarkeit oder Verlangsamungen, soweit kein Verschulden vorliegt.
14. Datenverarbeitung, DSGVO
14.1 KEYFIRST verarbeitet geschäftsbezogene Daten des Kunden (inkl. personenbezogener Daten von Ansprechpartnern) zur Kontoanlage, Vertragsabwicklung, Kundenservice, Marketing und CRM auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO. Einsatz von Auftragsverarbeitern (teilweise außerhalb der EU) nach Art. 28 DSGVO mit geeigneten Garantien (Standardvertragsklauseln u. ä.). Details siehe Datenschutzhinweise.
14.2 Der Kunde ist für eigene Datenverarbeitungen (z. B. gegenüber seinen Abnehmern) selbst verantwortlich und hat das Datenschutzrecht einzuhalten.
15. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
15.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von KEYFIRST oder nach Wahl von KEYFIRST der allgemeine Gerichtsstand des Kunden (§ 38 ZPO). Internationale Zuständigkeit richtet sich nach der Brüssel-Ia-Verordnung.
15.3 Verjährung vertraglicher Ansprüche: Soweit gesetzlich zulässig, verjähren vertragliche Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag in 12 Monaten ab Fälligkeit/Entstehung, ausgenommen Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach ProdHaftG.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Optional – Branchen-/Umwelt-Hinweis (WEEE/ElektroG, falls relevant für DE)
Soweit der Kunde Produkte im Geltungsbereich des deutschen ElektroG in Verkehr bringt, hat er die jeweiligen Hersteller-/Händlerpflichten (Registrierung, Rücknahme, Information) eigenverantwortlich zu erfüllen. KEYFIRST informiert und unterstützt auf Anfrage im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.